Es ist ein schönes Gefühl, das frisch reparierte Auto aus der Werkstatt abzuholen. Wäre da nicht die Rechnung, die spätestens ein paar Tage danach im Briefkasten lauert. Denn häufig verbirgt sich hinter einem kleinen Kratzer oder einem Motorstottern ein größerer Reparaturbedarf als erwartet. Mit einem Kostenvoranschlag schreiben wir eine Zahl an die anstehenden Reparaturarbeiten. Sie wissen, in welchem Umfang Reparaturen durchgeführt werden müssen und welche Rechnungssumme Sie dafür erwartet.
Während das Prinzip der Kosteneinschätzung vor der Reparatur gleich bleibt, unterscheidet sich der Anlass, für den Sie einen Kostenvoranschlag benötigen. Verursacher für die anstehenden Arbeiten kann ein Unfall, höhere Gewalt, Verschleiß oder eigenes Verschulden sein. Aus allen Möglichkeiten erleben sich zwei Gelegenheiten, in denen Sie einen Kostenvoranschlag für Ihr Auto benötigen:
Bei der Abwicklung eines Haftpflicht- oder Kaskoschadens fordern Versicherungen in der Regel einen Kostenvoranschlag oder ein Schadengutachten. Dadurch erhalten Sie und die Versicherung einen Ãœberblick über den Umfang der Arbeiten, die benötigte Arbeitszeit, die Kosten, das Material und den Erfüllungszeitraum. Entsendet die Versicherung hierfür keinen eigenen Gutachter und setzt keine bestimmte Werkstatt voraus, entscheiden Sie selbst, wo Sie den Kostenvoranschlag erstellen lassen.
Den erstellten Kostenvoranschlag reichen Sie anschließend bei der Versicherung ein, welche die Reparaturkosten später entsprechend Ihrer Vereinbarung erstattet. Nachträglich auftretende Schäden können über einen Kostenvoranschlag nicht abgebildet werden.
Gerne erstellen wir Ihren Kostenvoranschlag für die Versicherung und beraten Sie auch darüber, ob Sie stattdessen ein umfangreiches Gutachten wählen sollten. Bei der Abwicklung und Kommunikation mit Ihrer Versicherung, Ihrem Anwalt und Ihrer Werkstatt unterstützen wir Sie ebenfalls gerne.
Auch bei Reparaturen, die nicht über die Versicherung abgewickelt werden, lohnt sich ein Kostenvoranschlag. Sie erhalten dadurch nicht nur einen Ãœberblick über die anstehenden Kosten, sondern haben auch die Möglichkeit, mehrere Werkstätten miteinander zu vergleichen.
Zweifeln Sie an der Professionalität oder dem genannten Preis eines Kostenvoranschlages, nehmen wir gerne eine unabhängige zweite Einschätzung vor.
Einen Ãœberblick über die anstehenden Reparaturkosten erhalten Sie sowohl in einer Werkstatt als auch durch uns als Sachverständige in Gummersbach. In einer Werkstatt haben Sie dabei die Möglichkeit, die entstehenden Kosten bei der Reparatur gegenrechnen zu lassen. Insbesondere bei der Abwicklung von Versicherungsschäden lohnt es sich jedoch, einen Gutachter hinzuziehen. Denn häufig verzichten Sie unbewusst auf Versicherungsleistungen, wenn Sie sich für einen Kostenvoranschlag durch eine Werkstatt anstatt für ein Gutachten durch einen Sachverständigen entscheiden.
Bei einem KFZ-Kostenvoranschlag handelt es sich lediglich um eine Kostenübersicht bestimmter bereits erkannter Schäden an Ihrem Fahrzeug. Vermuten Sie hinter den erkennbaren Schäden jedoch hohe Kosten oder sogar Folgeschäden, lohnt es sich, stattdessen ein Unfallgutachten anfertigen zu lassen. Wir empfehlen Ihnen das Gutachten selbst dann, wenn die Versicherung explizit nur nach einem Kostenvoranschlag fragt. Im Vergleich zu einem Kostenvoranschlag hat ein Gutachten folgende Vorteile:
Kostenvoranschlag
Gutachten
Stundenverrechnungssätze
Stundensätze der ausstellenden Werkstatt
Stundensätze der Marken-Vertragswerkstatt
Ersatzteile
Einfache Ersatzteilpreise
Ersatzteilpreise mit Herstellerzuschlag
Nebenkosten
Teilweise Erfassung
Vollständige Erfassung
Wertminderungsausgleich
Keine Ermittlung
Vollständige Ermittlung
Nutzungsausfall
Keine Erfassung
Vollständige Erfassung
Schadennachweis
Kein Nachweis
Gerichtlich zugelassenes Beweismittel
Wiederbeschaffungswert
Keine Ermittlung
Vollständige Ermittlung
Restwertermittlung
Keine Ermittlung
Vollständige Ermittlung
Zubehör
Keine Berücksichtigung
Vollständige Bewertung
Kostenübernahme
Erstattung vorab bestätigen lassen
Gesetzlich verpflichtende Kostenübernahme durch Unfallverursacher
Totalschadenabrechnung
Keine Möglichkeit gegeben
Möglichkeit gegeben
Prüfung der Verkehrssicherheit
Keine Ermittlung
Vollständige Ermittlung
Reparaturfreigabe
Keine Freigabe
Verbindliche Freigabe
Vorschäden
Kein Nachweis
Vollständige Dokumentation
Fahrzeugzustand
Kein Nachweis
Vollständiger Nachweis
Dokumentation
Keine Bilddokumentation
Bilddokumentation inkl. 10-jähriger Aufbewahrung
Ausgleich nachträglicher Schäden
Kein Anspruch
Anspruch kann geltend gemacht werden
Abwicklung
Vorführung des Unfallwagens in der Werkstatt notwendig
Begutachtung am Wunschort
Lassen Sie den Schaden in der Werkstatt reparieren, die auch den Kostenvoranschlag erstellt, werden die Kosten in der Regel verrechnet. Möchten Sie sich die Schadenssumme stattdessen mit einer fiktiven Abrechnung auszahlen lassen, klären Sie vorab unbedingt mit der Versicherung, welche Kosten übernommen werden. Hierzu gibt es insbesondere bei Bagatellschäden unterhalb einer Schadensumme vom rund 750€ keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen.
Unser Tipp:
Handelt es sich bei Ihrem Schaden um einen unverschuldeten Haftpflichtschaden, nehmen Sie Ihr Recht auf ein unabhängiges Schadengutachten in Anspruch. Bei Schadensummen oberhalb der Bagatellkostengrenze trägt die gegnerische Versicherung die entstehenden Kosten. Häufig überschreiten bereits kleine Schäden diesen Wert, sodass sie mit einem Gutachten sämtliche Vorteile wie beispielsweise die Beweissicherung oder die Ermittlung des Wiederbeschaffugswertes ohne Kosten nutzen.
Wir sind zertifizierte Sachverständige und erstellen Ihren Kostenvoranschlag für Bagatellschäden. Gerne beraten wir Sie umfangreich und ermitteln so, ob ein Kostenvoranschlag oder Gutachten für Sie die richtige Wahl ist. Gerne übernehmen wir auch die anschließende Reparaturbestätigung für Sie.
Wir unterstützen Sie bei allem, was mit Ihrem Fahrzeug zu tun hat. Finden Sie die passende Unterstützung in unserer Leistungsübersicht oder vereinbaren Sie direkt einen Termin.