Ihr Auto weist plötzlich Mängel auf, obwohl es laut Aussage der Werkstatt oder des Verkäufers in gutem Zustand sein sollte? Hilfe naht: Mit einem technischen KFZ-Gutachten finden wir heraus, ob Haftungsansprüche gegenüber beteiligten Personen bestehen.
Anders als bei einem Wertgutachten steht bei einem technischen Gutachten nicht der Wert, sondern der technische Zustand des Fahrzeugs im Mittelpunkt. Als Sachverständige untersuchen wir entweder die Technik allgemein oder anlassbezogen einzelne Bestandteile auf Schäden. Dabei finden wir heraus, wie der Schaden entstanden sein könnte und wie lange er schon besteht. Schließlich liegt der Anlass für ein technisches KFZ-Gutachten nicht einem Unfall. Vielmehr sind die Mängel ohne erkennbare Ursache aufgetreten. Diesen Ursachen gehen wir mit einem allgemeinen technischen Gutachten oder einem speziellen Getriebegutachten, Motorgutachten oder Lackgutachten auf die Spur.
Sie sind der Horror jedes Autofahrers: Mängel oder sogar technische Ausfälle durch unbekannte Ursachen. Insbesondere dann, wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind. Sie haben das Auto womöglich grade erst in einem vermeintlich guten Zustand gekauft oder haben das Auto aus der Werkstatt zurückerhalten. Mit einem technischen KFZ-Gutachten ermitteln wir, wer für die aufgetretenen Schäden haftet. Und somit: Wer die Rechnung übernimmt, die nach der Reparatur auf Ihrem Tisch liegt.
Insbesondere zwei Umstände geben Anlass für ein technisches KFZ-Gutachten:
Endlich: Sie haben den Kaufvertrag unterschrieben und steigen in Ihr neues Auto ein. Egal ob Traumwagen oder notwendiges Alltagsauto, es ist einfach ein gutes Gefühl. Der Innenraum ist frisch gereinigt und es duftet sogar im Gebrauchtwagen ein wenig nach Neuwagen. Zusammen mit dem auf Hochglanz polierten Lack macht es der Beschreibung „guter Zustand“ des Verkäufers alle Ehre. Doch nach einigen gefahrenen Kilometern kommt die herbe Enttäuschung: Es zeigen sich immer mehr, zum Teil schwerwiegende Mängel bis hin zum Motorschaden, nach dem Autokauf. Davon war im Verkaufsgespräch aber nicht die Rede. Und nun?
Als unabhängige Sachverständige unterstützen wir Sie, Ihren finanziellen Schaden so gering wie möglich zu halten.
Wichtig bei einem Mangel nach dem Fahrzeugkauf ist insbesondere die Position des Verkäufers. Bei einem gewerblichen Verkauf erwerben Sie mit dem Gebrauchtwagen auch eine einjährige Gewährleistung. Kommt es also unerwartet zu einem Mangel, fordern Sie bei dem Verkäufer die Behebung ein. Passiert dies in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf, wird gemeinhin unterstellt, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand. Tritt der Mangel erst später ein, liegt die Beweispflicht bei Ihnen als Käufer. Sie müssen nachweisen, dass der Schaden ohne Ihr Verschulden eingetreten ist. In beiden Fällen hilft Ihnen unser technisches KFZ-Gutachten, Ihr Recht durchzusetzen. Insbesondere, wenn es im Verlaufe der Abwicklung zu einem Rechtsstreit kommen sollte.
Anders ist es bei einem unerwarteten Mangel nach einem Privatkauf. Beim Kauf von Privatpersonen gilt grundsätzlich das Prinzip „gekauft wie gesehen“. Spätere Mängel können nur zu einem Anspruch führen, wenn der Verkäufer sie Ihnen arglistig verschwiegen hat. Insbesondere bei einem Motorschaden nach dem Autokauf lagen dem Verkäufer dafür vermutlich zahlreiche Indizien wie Leistungsschwund oder starker Ölverbrauch vor. Auch hier helfen wir Ihnen mit einem technischen KFZ-Gutachten, Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Gibt es einen schönen Anlass für einen Besuch in der Werkstatt? Wohl kaum - außer, Sie läuten mit dem Aufziehen der Sommerreifen den Frühling ein. Alle anderen Anlässe bedeuten häufig eine schmerzhafte Abbuchung auf Ihrem Konto. Umso schlimmer, wenn nach dem Werkstattbesuch nicht die erhofften Ergebnisse eintreten. Oder noch schlimmer: Wenn nach der Werkstatt weitere Mängel auftreten, die Ihnen vorher nicht bekannt waren. Dazu gehören zum Beispiel ein Motorschaden nach dem Zahnriemenwechsel oder Beschädigungen der Technik oder des Lacks. In Ihrem technischen KFZ-Gutachten halten wir fest, ob ein Verschulden durch die Werkstattmitarbeiter festzustellen ist.
Auch bei Mängeln nach Auslieferung oder Reparatur Ihres Leasingfahrzeugs hilft Ihnen ein technisches KFZ-Gutachten, Ihr eigenes Verschulden auszuschließen. Wir beraten Sie gerne unverbindlich zu dem Vorgehen bei einem Leasingfahrzeug.
Die Kosten für ein technisches KFZ-Gutachten variieren mit Art und Umfang der zu leistenden Untersuchungen. Gerne erstellen wir unverbindlich Ihr individuelles Angebot.
Der Schaden ist schon ärgerlich genug - und dann müssen Sie sich auch noch um die Abwicklung kümmern? Gerne nehmen wir Ihnen die Arbeit ab und unterstützen Sie bei der Abwicklung und der Kommunikation mit der Werkstatt und dem Anwalt.
Lassen Sie es bei einem Gebrauchtwagenkauf erst gar nicht zur Enttäuschung kommen. Mit unserer technischen Unterstützung beim Gebrauchtwagenkauf kennen Sie den wahren Zustand Ihre neuen Autos. Oder benötigen Sie eine andere Leistung? Entdecken Sie unsere Services rund um Ihr Fahrzeug: