Reparaturbestätigung

Nach einem Unfall mit dem Auto, dem Lkw oder dem Motorrad wartet häufig eine Menge Arbeit. Nachdem das Schadengutachten erstellt und die Reparatur erfolgt ist, möchte die Versicherung nun auch noch eine Bescheinigung darüber haben. Was sich dahinter verbirgt und wie Sie sie bekommen, erfahren Sie hier.

Oder wissen Sie bereits, was eine Reparaturbestätigung ist und möchten direkt zur Terminvereinbarung? Als Ihr Gutachter und Kfz-Sachverständiger in Gummersbach erstellen wir Ihren Reparaturnachweis zeitnah. Buchen Sie direkt einen Termin in unserem Terminkalender oder rufen Sie uns an.

Was ist eine Reparaturbestätigung?

Nach dem Unfall sah Ihr Fahrzeug schlimm aus. Der Lack zerkratzt, die Stoßstange gebrochen und die Fahrertür schloss nicht mehr richtig. Jetzt, nach der Reparatur, erstrahlt es endlich wieder in neuem Glanz. Für jeden, der Ihren Pkw, Ihren Lkw oder Ihr Motorrad sieht, ist die Sache klar: Das Fahrzeug wurde fachmännisch instandgesetzt.

Doch Dritte, die an der Abwicklung beteiligt sind, sehen es nicht. Und haben womöglich auch noch ganz andere Fragen. Sie benötigen einen offiziellen Beweis, dass die Reparaturen wirklich erfolgt sind: Eine Reparaturbescheinigung.

Eine Reparaturbestätigung ist also ein schriftlicher Nachweis über sämtliche erfolgten Reparaturen.

Wofür benötigen Sie eine Reparaturbescheinigung?

Reparaturbestätigungen sind nicht nach jedem Unfall oder nach jeder Reparatur notwendig. Doch wann genau benötigen sie ihn denn nun, den offiziellen Beweis für die erfolgte Reparatur?

Die Reparaturbestätigung für die Versicherung

Nach dem Unfall haben Sie die Ärmel hochgekrempelt und sich selbst um die anstehenden Reparaturen gekümmert? Als Hobbyschrauber oder Kfz-Fachmann haben Sie schließlich das notwendige Know-how dafür.

Im Rahmen der Schadensabwicklung eines Haftpflichtschadens steht es Ihnen zu, Ihr Fahrzeug selbst zu reparieren. Denn als unverschuldet geschädigte Person haben Sie umfangreiche Rechte und entscheiden selbst, wer Ihr Fahrzeug repariert (mehr über Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall erfahren Sie hier).

Damit Sie trotz oder grade wegen Ihrer Eigenleistung eine angemessene Erstattung von der Versicherung bekommen, benötigen Sie eine Reparaturbestätigung. Das gilt auch dann, wenn Sie Ihr Fahrzeug in einer Hobbywerkstatt reparieren lassen haben. Sie bescheinigt, dass alle notwendigen Reparaturen durchgeführt wurden und Ihnen die veranschlagte Summe rechtmäßig gutgeschrieben werden kann.

Ist die Reparatur dagegen in einer Werkstatt erfolgt, benötigen Sie dafür keine Bestätigung. In diesem Fall dient die Rechnung als Nachweis für die erfolgten Reparaturen.

Der Reparaturnachweis für die HIS-Datei

Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft, kurz: HIS, speichert alle versicherungsrelevanten Daten zu Ihrem Fahrzeug. Demnach auch Informationen zu den Schäden nach einem Unfall. Damit reparierte Unfallschäden Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt nicht als Altschäden angelastet werden, benötigen Sie in manchen Fällen eine Reparaturbestätigung. Mit ihr beweisen Sie, dass Ihr Fahrzeug sich nun wieder in einem vollständig reparierten Zustand befindet. Der zuvor gespeicherte Schaden wird dann als repariert gekennzeichnet.

Mehr zur HIS-Datei erfahren Sie in unseren FAQ.

Die Ausstellung der Reparaturbestätigung: Werkstatt oder Gutachter?

Erfolgt die Reparatur Ihres Fahrzeugs in einer Werkstatt, dient die dort ausgestellte Reparaturrechnung als Nachweis. Sie zeigt, welche Arbeiten zu welchen Kosten durchgeführt wurden.

Führen Sie die Reparatur eigenhändig durch oder bitten einen Autoschrauber aus Ihrem Bekanntenkreis um einen Freundschaftsdienst, benötigen Sie die Hilfe eines Gutachters. Nach einer Begutachtung stellt dieser eine Reparaturbescheinigung aus, die von der Versicherung anerkannt wird.

Eine Reparaturbestätigung selber machen – geht das?

Kraftfahrzeuge sind Ihre Leidenschaft? Natürlich übernehmen Sie die Reparatur dann selbst. Dank Ihrer umfangreichen (Rechte als unverschuldet geschädigte Person steht Ihnen dennoch eine Erstattung durch die Versicherung zu. Doch selbst wenn Sie sich mit Ihrem Auto auskennen, wie kaum ein anderer: Die Reparaturbestätigung dürfen Sie nicht selbst ausstellen.

Sie benötigen dazu die Hilfe eines Kfz-Sachverständigen. Nach einer Begutachtung Ihres reparierten Fahrzeugs dokumentiert dieser in einem offiziellen Nachweis, dass sämtliche Schäden beseitigt wurden. Selbst ausgestellte Nachweise werden in der Regel weder von der Versicherung noch für die HIS-Datei anerkannt.

Die Kosten für einen Reparaturbeweis – wer trägt sie?

Durch die Ausstellung einer Reparaturbestätigung entstehen Kosten. Schließlich investiert der Gutachter Zeit in die sorgfältige Begutachtung und die Dokumentation. Die Höhe der Kosten variiert deswegen mit dem Umfang der reparierten Schäden.

Doch als unverschuldet geschädigte Person nach einem Unfall stören Sie diese Kosten nicht. Insbesondere dann, wenn der Schaden und die Reparatur mit einem Nutzungsausfall verbunden sind, sind die Kosten der Bestätigung unmittelbare Folge des Unfalls. Sie legen die Rechnung bei der Versicherung des Unfallverursachers vor und erhalten sie über eine Erstattung zurück.

Reparaturbestätigung von Ihrem Gutachter in Gummersbach

Ihrem Fahrzeug sieht man den Unfall nicht mehr an? Dann haben Sie ganze Arbeit geleistet. Es wird Zeit, dass auch die Versicherung davon erfährt. Als Kfz-Sachverständige in Gummersbach und Umgebung halten wir die Ergebnisse Ihrer Arbeit offiziell fest. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin für die Ausstellung der Reparaturbestätigung in unserem Terminkalender oder rufen Sie uns an.

Oder benötigen Sie zuerst ein Schadengutachten, ein Wertgutachten oder eine andere Dienstleistung rund um Ihr Fahrzeug? Wir sind uns sicher: Wir können Ihnen helfen. Erfahren Sie mehr über Ihre gewünschte Leistung oder rufen Sie uns an.